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Berufsfachschule für Wirtschaft –
Wirtschaftsschule (BFW)
- Bildungsziel
- Aufnahmevoraussetzungen
- Probezeit
- Stundentafel
- Berechtigungen
und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Anmeldung
Die Kaufmännische Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) soll eine höhere
Allgemeinbildung und eine grundlegende kaufmännische Fachbildung vermitteln.
Die Schüler legen nach zwei Jahren die Abschlussprüfung ab und erwerben mit
Bestehen der Prüfung die Fachschulreife (früher Mittlere Reife).
Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme in die Wirtschaftsschule sind
- der Hauptschulabschluss, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den
Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie im Fach Deutsch
mindestens die Note "befriedigend" und in jedem der Fächer
Englisch und Mathematik mindestens die Note "ausreichend" erreicht
sein müssen, oder
- das Zeugnis mit dem Versetzungsvermerk in die Klasse 10 der Realschule
oder des Gymnasiums
- das Abschlusszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums,
wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von
4,0 erreicht sein muss und höchstens in einem dieser Fächer die Note
"mangelhaft" erteilt sein darf, oder
- nach dem "Modell 8+2" (= auf Antrag Besuch der Wirtschaftsschule
bereits nach Ende der Klasse 8 der Hauptschule) im Jahreszeugnis der Klasse
8 der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils
mindestens die Note "gut" (2,0) und Teilnahme in Klasse 8 am
Zusatzunterricht, soweit dieser an der besuchten Hauptschule angeboten
wurde, oder
- der Nachweis eines der Nummern 1., 2. oder 3. gleichwertigen
Bildungsstandes.
Falls an einer Schule nicht alle Bewerber aufgenommen werden können, ist
nach Absprache eine Überweisung an eine andere Mannheimer Kaufmännische
Berufsfachschule möglich. Es kann auch ein Auswahlverfahren durchgeführt
werden.
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe (erstes Schulhalbjahr). Wer die
Probezeit nicht bestanden hat, muss i. d. R. die Schule verlassen und kann nicht
wiederholen.
Fächer
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtbereich
Allgemeiner
Bereich
|
Religionslehre
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2
|
1
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Deutsch
|
3
|
2
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|
Englisch
|
3
|
4
|
|
Geschichte mit
Gemeinschaftskunde
|
2
|
2
|
|
Mathematik
|
3
|
4
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Sport
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2
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2
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|
Biologie oder
Chemie oder Physik
|
2
|
2
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Profilbereich
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|
Berufsfachliche
Kompetenz Projektkompetenz
|
7
|
7
|
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Berufspraktische
Kompetenz
|
2
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2
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Wahlpflichtbereich
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z.B.:
Betriebspraktikum
Übungsfirma
Ergänzender
Fachunterricht
Stützunterricht
etc.
|
4
|
4
|
Anrechnung auf die Ausbildungszeit
Der erfolgreiche Besuch der Wirtschaftsschule wird in der Regel bei einer
Ausbildung in der kaufmännischen Fachrichtung als 1. Jahr der Berufsausbildung
angerechnet.
Anrechnung auf die Berufsschulpflicht
Die Absolventen haben die Möglichkeit, ohne Berufsausbildungsverhältnis
eine Stelle als kaufmännische(r) Angestellte(r) anzutreten. Für sie besteht
keine Berufsschulpflicht mehr.
Beamtenlaufbahn
Den Absolventen der Wirtschaftsschule steht die Beamtenlaufbahn des mittleren
(nichttechnischen) Dienstes offen.
Weiterführende Schulen
- Dreijähriges Wirtschaftsgymnasium, an dem die allgemeine Hochschulreife
erworben werden kann.
- Dreijähriges Gymnasium der agrarwissenschaftlichen, der haushalts- und
ernährungswissenschaftlichen und der technischen Fachrichtung.
- Wirtschaftsoberschule, die in zwei Jahren zur allgemeinen oder
fachgebundenen Hochschulreife führt. Eingangsvoraussetzung ist neben der
Fachschulreife eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung .
- Fachschule für Wirtschaft (frühere Bezeichnung: Fachschule für
Betriebswirtschaft) mit dem Ziel: "Staatliche geprüfte(r)
Betriebswirt(in)" oder Fachschule für Textverarbeitung (Ziel:
"Staatlich geprüfte(r) Assistent(in) für Textverarbeitung").
Eingangsvoraussetzung ist neben der Fachschulreife eine abgeschlossene kaufmännische
Ausbildung und mindestens zwei Jahre Berufspraxis.
- Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Eingangsvoraussetzung ist neben der Fachschulreife eine abgeschlossene,
mindestens zweijährige Berufsausbildung.
- Kaufmännisches Berufskolleg I und II. Nach zweijährigem Besuch kann die
Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Staatlich geprüfte(r)
Wirtschaftsassistent(in)" und unter besonderen Voraussetzungen die
Fachhochschulreife erworben werden.
- Einjähriges hauswirtschaftliches und sozialpädagogisches Berufskolleg
und Zweijähriges Berufskolleg für Hauswirtschaft und Textilarbeit.
- Zwei- und dreijährige Berufskollegs, z. B. Berufskolleg für
chemisch-technische Assistenten oder Berufskolleg für
pharmazeutisch-technische Assistenten.
Die Anmeldungen für die Berufsfachschule für Wirtschaft, Wirtschaftsschule
(Vollzeit) können nur auf den üblichen Wegen (Anfrage persönlich, per Telefon
oder Fax) über das Sekretariat vorgenommen werden.
In den Ferien empfiehlt sich die Anmeldung per Fax.
Anmeldetermin bis Ende Februar (in Ausnahmefällen auch noch später)
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