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Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH)
AllgemeinesDas einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Eberhard-Gothein-Schule in Mannheim ermöglicht Bewerbern mit einem mittleren Schulabschluss und einer abgeschlossenen kaufmännischen (oder Verwaltungs-) Ausbildung den Erwerb der Fachhochschulreife, die zum Studium an allen Fachhochschulen und zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst des gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienstes berechtigt.
Ziel der AusbildungDie Ausbildung am Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife qualifiziert, aufbauend auf einem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Wirtschaft oder Verwaltung, durch vertieften allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht zum Studium an Fachhochschulen.
Beginn und DauerDie Ausbildung erfolgt in Vollzeitunterricht. Sie beginnt nach den Sommerferien und dauert ein Schuljahr.
AbschlussDurch Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erworben, die zum Studium an allen Fachhochschulen und zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst des gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienstes (Inspektorenlaufbahn bei Bund, Ländern, Gemeinden, Bundeswehrverwaltung, Arbeitsverwaltung, Finanzverwaltung, Bibliotheken, Bundesbahn, Institutsverwaltungen, Bundespost) berechtigt.
AufnahmevoraussetzungenMittlerer BildungsabschlussFachschulreife oder Realschulabschluss oder Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. BerufsausbildungAbgeschlossene, mindestens zweijährige kaufmännische Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder schulische Berufsausbildung (z. B. BK I und BK II), ggf. in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder fünf Jahre kaufmännische, für das BK förderliche Berufserfahrung (über die förderliche Berufserfahrung entscheidet in Zweifelsfällen das Oberschulamt); der Besuch einer beruflichen Vollzeitschule kann bis zu einem Jahr anerkannt werden. SprachkenntnisseBei ausländischen Bewerbern sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Bewerber, die bereits anderweitig die Qualifikation für das Studium an einer Fachhochschule erworben haben oder eine Prüfung zum Erwerb der Fachschulreife wiederholt nicht bestanden haben, können nicht aufgenommen werden. Wenn die Aufnahmefähigkeit der Schule überschritten wird, findet ein Auswahlverfahren statt.
AusbildungsgangAlle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses, wer die Probezeit bestanden hat. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen.
StundentafelFolgende Pflichtfächer werden unterrichtet:
BeratungFür ein Beratungsgespräch steht Herr Oberstudienrat Peter Sauter nach telefonischer Vereinbarung (Durchwahl: 06 21/ 2 93 - 23 08) zur Verfügung.
Aufnahmeverfahren - Anmeldung:Fordern Sie einen Aufnahmeantrag telefonisch (0621/ 2 93 - 23 00), schriftlich (Adresse unten), per Fax (06 21/ 15 45 13) oder per E-Mail (egs-mannheim@t-online.de) unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse sowie Telefonnummer bei der Schule an. Richten Sie Ihren (leserlich und vollständig) ausgefüllten Aufnahmeantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Direktion der Eberhard-Gothein-Schule, Postfach 12 05 61, 68056 Mannheim,oder geben Sie ihn persönlich im Sekretariat der Schule (Mannheim, U 2, 2-4, Zimmer 110) ab. Dem Antrag sind beizufügen:
Ein zum Anmeldetermin noch nicht vorliegendes Zeugnis ist in beglaubigter Abschrift unverzüglich nachzureichen; in diesem Fall ist dem Aufnahmeantrag eine Kopie des letzten Schulzeugnisses beizufügen. Liegen bis zum Einschulungstag (in der ersten Woche nach den Sommerferien) die erforderlichen Nachweise nicht vor, ist eine Aufnahme in das Berufskolleg nicht möglich.
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(c) 2007. 2008 . Eberhard-Gothein-Schule, Mannheim. |