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- Ausbildungsziel
- Aufnahmevoraussetzungen
- Ausbildungsvertrag
- Unterrichtsorganisation
- Unterrichtsfächer
- Abschlussprüfung
- Möglichkeiten der
Weiterbildung
Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung in einem
nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf vor allem
fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu
vertiefen und zu erweitern. Die Ziele und Inhalte der berufsbezogenen
Unterrichtsfächer orientieren sich dabei an den beruflichen Qualifikationen,
die auf der Ausbildungsverordnung basieren.
- Ausbildungsvertrag
- Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb
- Berufsschulpflicht
- Vertragspartner sind Ausbildende und Auszubildende (bei Minderjährigen
ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich)
- Die Ausbildungsdauer umfasst grundsätzlich drei Jahre. Unter bestimmten
Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer auf 2,5 Jahre oder
2 Jahre möglich.
- Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur
Abschlussprüfung gestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die zuständige
Kammer.
Die Ausbildung wird im dualen System durchgeführt, d. h. die Auszubildenden
werden ca. 1,5 Tage pro Woche in der Schule unterrichtet.
- Der allgemeine Bereich umfasst die Fächer Religion, Deutsch und
Gemeinschaftskunde.
- Der fachliche Bereich umfasst die Fächer Allgemeine Wirtschaftslehre,
Spezielle Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, und Textverarbeitung.
- Die Wahlpflichtfächer können mit 2 Wochenstunden angeboten werden.
- In Baden-Württemberg erfolgt die Durchführung der Abschlussprüfung der
Berufsschule und der schriftliche Teil der Kammer-Abschlussprüfung
gemeinsam. Damit wird in der Prüfung die gemeinsame Verantwortung der
Partner im dualen System wahrgenommen. Dadurch wird eine Doppelprüfung für
die Auszubildenden vermieden.
- Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird durch das Abschlusszeugnis der
Berufsschule bescheinigt. Nach Bestehen einer mündlichen Prüfung
(Praktische Prüfung) vor der zuständigen Kammer erhalten die
Auszubildenden den Gehilfenbrief des Bürokaufmanns/der Bürokauffrau.
- Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 aus Hauptschulzeugnis,
Berufsschulabschlusszeugnis und Kammerbrief kann den Hautschulabsolventen
ein dem Realschulabschlusszeugnis gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt
werden (9+3-Regelung).
- Abitur in zwei Jahren (siehe Wirtschaftsoberschule)
- Staatlich geprüfter Betriebswirt (siehe Fachschule für Wirtschaft)
- Erwerb der Fachhochschulreife (siehe Fachschule für Wirtschaft /
Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife)
- Studium
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