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Fachschule für Wirtschaft (FBW)
AllgemeinesDie Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Betriebswirtschaft - an der Eberhard-Gothein-Schule in Mannheim ermöglicht Bewerbern mit mittlerem Bildungsabschluss, einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung und in der Regel zweijähriger Berufspraxis die Weiterbildung zur Staatlich geprüften Betriebswirtin bzw. zum Staatlich geprüften Betriebswirt unter Einschluss der Fachhochschulreife.
Ziel der AusbildungDie Ausbildung an der Fachschule für Wirtschaft befähigt die Absolventen, als gehobene Fachkräfte leitende Tätigkeiten kaufmännischer Prägung in Wirtschaft und Verwaltung selbständig und verantwortlich wahrzunehmen. Aufbauend auf einer branchenspezifischen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung wird das Fachwissen vertieft und erweitert. Die Vermittlung kaufmännischer Qualifikationen und profilbezogener Kenntnisse bildet den Schwerpunkt der Ausbildung. Darüber hinaus wird die Allgemeinbildung weitergeführt und der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht.
Beginn und DauerDie Ausbildung beginnt nach den Sommerferien (Baden-Württemberg) und dauert zwei Schuljahre (Vollzeit).
AbschlussMit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Fachschüler die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Betriebswirtin" bzw. "Staatlich geprüfter Betriebswirt" und die Fachhochschulreife. Nach Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft (in der Grundstufe) kann die Ausbildungseignerprüfung abgelegt werden.
AufnahmevoraussetzungenMittlerer Bildungsabschluss(z. B.: Fachschulreife oder Realschulabschluss oder Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes) und einen Berufsabschluss(z. B.: Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes) und eine Berufsausbildung sowie BerufstätigkeitErforderlich sind eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf (Wirtschaft oder Verwaltung) mit dreijähriger Regelausbildung* und eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit. In einem fachlich orientierten Gespräch mit der Schulleitung hat der Bewerber, unter Berücksichtigung des bisherigen schulischen und beruflichen Werdegangs, zu zeigen, ob er den Anforderungen der Fachschule genügt oder mindestens ein Jahr Berufspraxis bei Bewerbern mit Hochschul- oder Fachhochschulreife oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren (in Verbindung mit einer Externenprüfung nach § 40 Abs. 2 BBiG)*1 oder eine zweijährige einschlägige Berufstätigkeit bei Absolventen des kaufmännischen Berufskollegs II ("Staatliche geprüfte Wirtschaftsassistenten")1 Ausländische Bewerber müssen ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Aufnahme auch unmittelbar in die Fachstufe erfolgen. Dazu muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden, die in den Kernfächern der Grundstufe schriftlich und soweit erforderlich auch mündlich, in den übrigen maßgebenden Fächern nur mündlich durchgeführt wird. Die Prüfungsaufgaben werden im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne der Grundstufe gestellt. Wer die obigen Voraussetzungen "Berufsausbildung und Berufstätigkeit" erfüllt und die Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder den Abschluss "Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent"/"Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin" besitzt, kann eine Anrechnung von bis zu einem Jahr auf die Ausbildungsdauer an der Fachschule erhalten. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. 1 Es besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung, wenn die Bewerber eine gleichwertige Ausbildung oder Tätigkeit nachweisen.
AusbildungsgangDie Ausbildung gliedert sich in eine Grundstufe (1. Schuljahr) und eine Fachstufe (2. Schuljahr). Es besteht für die Teilnehmer sowohl nach den schulrechtlichen als auch nach den förderungsrechtlichen Bestimmungen Anwesenheitspflicht. In der Grundstufe werden alle Schüler zunächst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit umfasst das erste Schulhalbjahr.
StundentafelFolgende Fächer werden in der Grundstufe unterrichtet (Zahl der Wochenstunden in Klammer): Deutsch/Betriebliche Kommunikation (3), Englisch (4), Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Politik (6), Mathematik mit Technik (4), Rechnungswesen (mit Datenverarbeitungsanwendungen) (6), Recht (5), Summe 28 Stunden. Die Stundentafel der Fachstufe (Summer 32 Stunden) weist folgende Fächer aus: Deutsch,/Betriebliche Kommunikation (2), Englisch (3), Mathematik mit Technik (2), ein Profilfach (9) mit der Auswahl2 aus folgenden Fachrichtungen: Controlling, Logistik, Marketing, Personalwesen Drei Ergänzungsfächer (mit je 2 Stunden), die aus folgenden Fächern2 ausgewählt werden können:
Zwei bis drei Zusatzfächer (6) aus dem Angebot der Schule. Im 2. Schuljahr ist eine Facharbeit (Betriebswirtarbeit) (4) anzufertigen. 2Die Durchführung eines Faches im Profil- und Ergänzungsbereich setzt eine genügend große Teilnehmerzahl voraus. Pro Klasse dürfen zurzeit höchstens zwei Profilfächer gebildet werden. Unter Umständen kann dadurch nach der Grundstufe ein Wechsel an eine andere Fachschule Baden-Württembergs erforderlich werden.
"Deutsch/Betriebliche Kommunikation" an der Fachschule für WirtschaftZieleDas Fach "Deutsch/Betriebliche Kommunikation" ist, wie der Name schon sagt, speziell auf die Belange angehender Betriebswirte zugeschnitten. Es soll in erster Linie dazu dienen, die Kommunikationsfähigkeit und die Sozialkompetenz der Schüler zu verbessern. Daneben erhalten die Schüler, die ja z. T. schon länger nicht mehr zur Schule gingen, einen "Auffrischungskurs" in Bezug auf sinnvolles und organisiertes Lernen. Je nach Interessenlage und Eingangsvoraussetzungen finden aber auch literarische und sonstige allgemein bildende Themen Eingang in den Unterricht. InhalteDer Lehrplan sieht vier Einheiten vor:
Methodische HinweiseIn Ergänzung konventionellen Unterrichts werden die Schüler aktiv in das Unterrichtsgeschehen eingebunden. Dies gilt vor allem sowohl für Präsentations- als auch für rhetorische Übungen, die z. T. auch per Videoanalyse durchgeführt werden. Prüfungen und StundentafelDas Fach "Deutsch/Betriebliche Kommunikation" ist kein schriftliches, sondern nur mündliches Prüfungsfach. Es wird über die beiden Jahre verteilt mit insgesamt fünf Wochenstunden angeboten.
BeratungFür ein Beratungsgespräch steht Herr StD Kurt Deck nach telefonischer Vereinbarung (Durchwahl: 06 21/ 2 93 - 23 16) zur Verfügung.
Aufnahmeverfahren - AnmeldungFordern Sie einen Aufnahmeantrag telefonisch (06 21 / 2 93 - 23 00), schriftlich, per Fax (06 21/ 15 45 13) oder per E-Mail (egs-mannheim@t-online.de) unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und Telefonnummer bei der Schule an. Richten Sie Ihren (leserlich und vollständig) ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s. u.) an die Direktion der Eberhard-Gothein-Schule, Postfach 12 05 61, 68056 Mannheim,oder geben Sie ihn persönlich im Sekretariat der Schule (Mannheim, U 2, 2-4, Zimmer 110) ab. Dem Antrag sind beizufügen:
Die Aufnahmezusage hängt von der Aufnahmefähigkeit der Schule ab; ggf. findet ein Auswahlverfahren statt. Zusagen werden mit der Bedingung verknüpft, dass die Aufnahmevoraussetzungen durch Vorlage der erforderlichen Zeugnisse nachgewiesen werden. Die Wirksamkeit der Zusage wird außerdem davon abhängig gemacht, dass der Bewerber eine schriftliche Erklärung über die Annahme des Angebotes bis zu einem von der Schule festgelegten Termin abgibt. Ein zum Anmeldetermin noch nicht vorliegender Nachweis ist in beglaubigter Kopie unverzüglich nachzureichen. Liegen bis zum Einschulungstag (in der ersten Woche nach den Sommerferien) die erforderlichen Nachweise nicht vor, ist eine Aufnahme in die Fachschule für Wirtschaft nicht möglich.
GebührenJe Schulhalbjahr erhebt die Stadt Mannheim als Schulträger eine Gebühr von z. Z. 276,10 Euro. Die Kosten für Lernmittel sind von den Fachschülern zu tragen. Die Gebühr entsteht mit der Anmeldung für die Fachschule und wird 14 Tage nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig; sie wird zu Beginn eines jeden Semesters erhoben. Bei verspätetem Eintritt oder vorzeitigem Ausscheiden kann auf Antrag das Schulgeld anteilmäßig festgesetzt werden, wobei eine zusätzliche Verwaltungsgebühr zwischen 10,- Euro und 50,- Euro festgesetzt wird. Die Abmeldung von der Fachschule für Wirtschaft wird nur rechtswirksam, wenn sie bei der Schulleitung schriftlich erfolgt.
FörderungsmöglichkeitenEine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist grundsätzlich möglich. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Seit 1996 gibt es Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Diese Aufstiegsförderung ("Meister-BAföG") hilft Nachwuchskräften, ihre Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss zu finanzieren. Der Staat unterstützt Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen monatlich mit Unterhaltsbeiträgen je nach Familienstand bis zu einem "Grundunterhalt" von 1.187,- Euro (verheiratet, zwei Kinder). Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Zuschuss im Monat für notwendige Kosten der Kinderbetreuung. Unterhaltsbeiträge reduzieren sich um anrechenbares Einkommen und Vermögen (Vermögensfreibetrag bis zu 35.792 Euro). Eine besondere Unterstützung erhalten Existenzgründer. Ansprechpartner für diese Förderung sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Informationen gibt es unter der kostenlosen Telefon-Hotline des BM für Bildung und Forschung: 0800 6223634, wo Sie die Broschüre "Aufstiegsförderungsgesetzt" kostenlos anfordern oder die Sie unter www.bmbf.de herunterladen können. Die Förderung der beruflichen Fortbildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AfG) ist zum Jahresende 1993 ausgelaufen. Bei Erfüllung bestimmter persönlicher Voraussetzungen gewährt das Arbeitsamt für Umschulungsmaßnahmen Zuschüsse nach dem AfG. Auskunft erteilt Ihnen das Arbeitsamt Ihres Wohnortes.
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(c) 2007. 2008 . Eberhard-Gothein-Schule, Mannheim. |