Kfm./Kffr. im Groß- u. Außenh.

Nach oben

0

  1. Ausbildungsziel
  2. Aufnahmevoraussetzungen
  3. Ausbildungsvertrag
  4. Unterrichtsorganisation
  5. Lehrplan/Stundentafel
  6. Jahreszeugnis
  7. Abschlussprüfung
  8. Möglichkeiten der Weiterbildung

 

Ausbildungsziel

Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Die Ziele und Inhalte der berufsbezogenen Unterrichtsfächer orientieren sich dabei an den beruflichen Qualifikationen, die auf der Ausbildungsverordnung basieren.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Ausbildungsvertrag
  • Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb
  • Berufsschulpflicht

 

Ausbildungsvertrag

  • Vertragspartner sind Ausbildende und Auszubildende (bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich).
  • Die Ausbildungsdauer umfasst grundsätzlich drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer auf 2,5 Jahre oder 2 Jahre möglich.
  • Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die zuständige Kammer.

 

Unterrichtsorganisation

Die Ausbildung wird im dualen System durchgeführt, d. h. die Auszubildenden werden ca. 1,5 Tage pro Woche in der Schule unterrichtet.

 

Lehrplan/Stundentafel

 

 

Jahreszeugnis

 

 

Abschlussprüfung/Abschlusszeugnis

  • In Baden-Württemberg erfolgt die Durchführung der Abschlussprüfung der Berufsschule und der schriftliche Teil der Kammer-Abschlussprüfung gemeinsam. Damit wird in der Prüfung die gemeinsame Verantwortung der Partner im dualen System wahrgenommen. Dadurch wird eine Doppelprüfung für die Auszubildenden vermieden.
  • Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule bescheinigt. Nach Bestehen einer mündlichen Prüfung (Praktische Prüfung) vor der zuständigen Kammer erhalten die Auszubildenden den Gehilfenbrief Gehilfenbrief des Kaufmanns/der Kauffrau im Groß- und Außenhandel.
  • Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 aus Hauptschulzeugnis, Berufsschulabschlusszeugnis und Kammerbrief kann den Hautschulabsolventen ein dem Realschulabschlusszeugnis gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden (9+3-Regelung).

 

 

Möglichkeiten der Weiterbildung

  • Abitur in zwei Jahren (siehe Wirtschaftsoberschule)
  • Staatlich geprüfter Betriebswirt (siehe Fachschule für Wirtschaft)
  • Erwerb der Fachhochschulreife (siehe Fachschule für Wirtschaft / Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife)
  • Studium
 

nach oben

 

(c) 2007. 2008 . Eberhard-Gothein-Schule, Mannheim.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an EGS-Mannheim@t-online.de.