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- Ausbildungsziel
- Aufnahmevoraussetzung
- Ausbildungsvertrag
- Unterrichtsorganisation
- Unterrichtsfächer - Stundentafel
- Abschlussprüfung
- Möglichkeiten der
Weiterbildung
Die Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülern/innen berufliche und allgemeine Lerninhalte unter Berücksichtigung der
Anforderungen im Berufsalltag zu vermitteln. Die Schüler/innen erlangen eine
berufliche Grund- und Fachbildung. Außerdem soll ihre allgemeine Bildung
vertieft und erweitert werden. Die Grundlage bilden der Rahmenlehrplan und die
Ausbildungsordnung.
- Die Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist ein für den
Beruf "Medizinische/r Fachangestellte/r" abgeschlossener Ausbildungsvertrag.
- Die Schulpflicht ist an der Berufsschule zu absolvieren, in deren
Schulbezirk der Ausbildungsort liegt.
- Die Anmeldung erfolgt durch die Ausbildungspraxis.
- Vertragspartner sind der Ausbilder und die/der Auszubildende (bei Minderjährigen
ist die Zustimmung der Eltern erforderlich).
- Die Ausbildungsdauer umfasst 3 Jahre.
- Die Vertragsdauer kann bei entsprechender Vorbildung (z.B. Abitur) evtl.
verkürzt werden. Auskünfte erteilt die Ärztekammer.
- Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung
gestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die Kammer.
Die Berufsschule ist eine berufsbegleitende Pflichtschule. Die Ausbildung
wird im "Dualen System" durchgeführt, d.h. die Schülerin/der
Schüler wird ca.
3,5 Tage in der Praxis und 1,5 Tage in der Schule ausgebildet.
Ausbildungsberuf: Medizinische/r Fachangestellte/r
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Stundentafel:
-
Religionslehre
1 h
-
Deutsch
1 h
-
Gemeinschaftskunde
1 h
-
Wirtschaftskompetenz
1 h
-
"Lernfeldunterricht"
7 h
-
Wahlpflichtbereich
2 h
Summe:
13 h
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Je Schulwoche finden sieben Unterrichtsstunden als
"Lernfeldunterricht" statt. Der Lernfeldunterricht gliedert sich in
die Bereiche:
-
"Behandlungsassistenz"
(einschließlich Labor)
-
"Betriebsorganisation und
-verwaltung" (einschließlich Abrechnung)
-
"wirtschaftskundliche Inhalte"
Der Umgang mit aktuellen Medien zur
Informationsbeschaffung und zur Informationsverarbeitung wird integrativ
vermittelt.
Im Lernfeldunterricht geht es neben dem Erwerb von
berufsfachlicher Kompetenz auch um die Erlangung von Projektkompetenz.
Außerhalb des Lernfeldes findet Unterricht in
Religion, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz und im
Wahlpflichtbereich statt.
Die schulische Abschlussprüfung findet, wie bisher, an drei Tagen statt.
Geprüft werden:
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Behandlungsassistenz
- Betriebsorganisation und -verwaltung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
-
bescheinigt. Bei Bestehen der
Kammerprüfung erhält der/die Schüler/in außerdem das
Kammerzeugnis.
-
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 aus
Hauptschulabschlusszeugnis, Berufsschulabschlusszeugnis und Kammerbrief kann
den Hauptschulabsolventen ein dem Realschulabschluss gleichwertiger
Bildungsstand zuerkannt werden (9+3-Regelung).
- (Zur Zeit noch) Arztfachhelfer/in
- Praxismanager/in
- Kauffrau/mann im Gesundheitswesen
- Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen
- Weiterbildung im Qualitätsmanagement
- Gesundheitspädagoge/in
- Weiterbildung in gastroenterologischer Endoskopie
- Weiterbildung in Pneumologie
- Weiterbildung in Impfassistenz
- Weiterbildung in Dialyse
- Strahlenschutzkurse
- Weiterbildung in Onkologie
- Weiterbildung "ambulantes Operieren"
- Operationstechnische/r Assistent/in
- Diabetes-Assistent/in
- Ernährungs- und Diätberater/in
Genauere Informationen sind erhältlich über die Bundesärztekammer oder den
Verband medizinischer Fachberufe.
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