Steuerfachangestellte/r

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  1. Ausbildungsziel
  2. Aufnahmevoraussetzungen
  3. Ausbildungsvertrag
  4. Unterrichtsorganisation
  5. Unterrichtsfächer
  6. Abschlussprüfung
  7. Möglichkeiten der Weiterbildung

 

Ausbildungsziel

"Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern." (§ 10 Abs. 1 Satz 1 SchG)

Die Ziele und Inhalte der berufsbezogenen Unterrichtsfächer orientieren sich dabei an den beruflichen Qualifikationen, die gemäß Ausbildungsverordnung zu vermitteln sind.

Fachangestellte in steuerberatenden Berufen sind die qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Praxen der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Deshalb müssen neben den Fachkenntnissen verstärkt soziale Kompetenz, Methodenkompetenz und Teamfähigkeit vermittelt werden. Durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen soll die Berufsschule zusammen mit der Kanzlei im Rahmen des dualen Systems die Grundlage für den beruflichen Erfolg legen.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Die Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist ein für den Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte" abgeschlossener Ausbildungsvertrag.
  • Die Schulpflicht ist an der Berufsschule zu erfüllen, in deren Schulbezirk der Ausbildungsort liegt.
  • Die Anmeldung erfolgt durch die Kanzlei.

 

Ausbildungsvertrag

  • Vertragspartner sind der Ausbildende und die/der Auszubildende (bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich).
  • Die Ausbildungsdauer umfasst in der Regel 3 Jahre.
  • Die Vertragsdauer kann bei entsprechender Vorbildung (z.B. Abitur) evtl. verkürzt werden. Auskünfte erteilt die Steuerberaterkammer.
  • Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die Steuerberaterkammer.

 

Unterrichtsorganisation

Die Berufsschule ist eine berufsbegleitende Pflichtschule. Die Ausbildung erfolgt im dualen System der Berufsausbildung, d. h. die Berufsschüler besuchen 1,5 Tage pro Woche die Berufsschule, die restliche Arbeitszeit dient der Ausbildung im Betrieb. Dadurch wird das Bildungs- und Beschäftigungssystem optimal miteinander verbunden.

 

Unterrichtsfächer

Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte

Fächer

durchschnittliche Zahl der Wochenstunden
  1. Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr

1 Pflichtfächer

     

1.1 Allgemeiner Bereich

     
Religionslehre 1 1 1
Deutsch 1 1 1
Gemeinschaftskunde 1 1 1
       

1.2 Fachlicher Bereich

     
Allgemeine Wirtschaftslehre 2 1 2
Spezielle Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen 5 6 5
Datenverarbeitung - 1 1
Textverarbeitung 1 - -
       

2. Differenzierter Unterrichtsbereich

     
Berufsorientierter Projektunterricht 1 - -
Ergänzende Allgemeine Wirtschaftslehre 1 1 -
Ergänzende Spezielle Betriebswirtschaftslehre - - 1
Anwendungsbezogene Datenverarbeitung - 1 1
       
Summe 13 13 13

 

Abschlussprüfung

In Baden-Württemberg wird die gemeinsame Verantwortung von Berufsschule und Wirtschaft auch dadurch zum Ausdruck gebracht, in dem man die Abschlussprüfung der Berufsschule und den schriftlichen Teil der Kammer-Abschlussprüfung gemeinsam durchführt. Damit wird auch eine Doppelprüfung für die Auszubildenden vermieden.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird bescheinigt durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule und den Kammerbrief.

Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 aus

  • Abschlusszeugnis der Hauptschule
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule und
  • Kammerbrief

kann den Hauptschulabsolventen ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden (9+3-Regelung).

 

Möglichkeiten der Weiterbildung

  • Steuerfachwirt/in
  • Bilanzbuchhalter/in
  • Steuerberater/in

Genauere Informationen erteilt die Kammer.

 

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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an EGS-Mannheim@t-online.de.