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Wirtschaftsoberschule –
Oberstufe der Berufsoberschule
- Allgemeines
- Aufnahmevoraussetzungen -
Aufnahmeverfahren
- Stundentafel
- Abschluss - Studienberechtigung
- Anmeldung
Die Wirtschaftsoberschule vermittelt als Einrichtung des Zweiten
Bildungsweges eine vertiefte und erweiterte allgemeine und fachtheoretische
Bildung. Bildungswillige und begabte junge Erwachsene mit einer abgeschlossenen
Berufsausbildung und einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss, die höhere
Berufsziele anstreben, werden in wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen
eingeführt. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Schüler das Zeugnis der
allgemeinen Hochschulreife, das zum Studium aller Studiengänge an
wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen in allen Ländern der
Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Mit Bestehen der Abschlussprüfung mit
einer Fremdsprache (Englisch) erhält der Schüler das Zeugnis der
fachgebundenen Hochschulreife, das zum Studium an den Universitäten und
Hochschulen in Baden-Württemberg in bestimmten Studienfächern berechtigt.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Wirtschaftsoberschule sind:
Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10
an der Hauptschule erworbene dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand
oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums, wobei in den Fächern
Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik
- ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note
"ausreichend" erreicht sein muss oder
- in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen sein muss, dass die Anforderungen
der Oberstufe voraussichtlich erfüllt werden können; zu der Aufnahmeprüfung
wird auch zugelassen, wer einen dem Realschulabschluss gleichwertigen
Bildungsstand durch Berufsschulabschluss und Berufsausbildung oder durch
Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsabschluss nachweist.
- s o w i e das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein
gleichwertiger Bildungsstand und der Abschluss einer nach der
Ausbildungsverordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im kaufmännischen
Bereich.
- Der Schulleiter kann in begründeten Ausnahmefällen, vor allem im
Hinblick auf das angestrebte Ausbildungsziel, eine andere als die im
vorgenannten Absatz einschlägige Berufsausbildung anerkennen.
- Bewerber, die bereits anderweitig die fachgebundene oder allgemeine
Hochschulreife erworben oder eine Prüfung zum Erwerb der fachgebundenen
Hochschulreife nach einmaliger Wiederholung nicht bestanden haben, können
nicht aufgenommen werden.
Aufnahmeverfahren
Bewerbungen um Aufnahme sind an die Schule zu richten. Dem Aufnahmeantrag
sind beizufügen:
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen
Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit,
- beglaubigte Abschriften der Zeugnisse,
- eine Erklärung,
- ob und gegebenenfalls an welcher Berufsoberschule der Bewerber bereits an
einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat,
- ob und gegebenenfalls an welcher Berufsoberschule der Bewerber ebenfalls
einen Aufnahmeantrag gerichtet hat
- ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis der Bewerber schon an Prüfungen
zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife teilgenommen
bzw. die Oberstufe einer Berufsoberschule besucht hat.
Alle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit dauert
ein Schulhalbjahr.
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Fächer
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1. Schuljahr
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2. Schuljahr
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1. Pflichtfächer
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| Religionslehre |
1 |
1 |
| Deutsch |
4 |
4 |
| Englisch |
5 |
5 |
| Geschichte mit Gemeinschaftskunde |
2 |
2 |
| Wirtschaft |
6 |
6 |
| Datenverarbeitung |
2 |
2 |
| Mathematik |
6 |
6 |
| Physik |
2 |
2 |
| Chemie |
2 |
- |
| Projektarbeit |
1 |
1 |
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2. Wahlfächer
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| Französisch |
4 |
4 |
| Spanisch |
4 |
4 |
| Wirtschaftsgeographie |
2 |
2 |
| Chemie |
- |
2 |
| klassenübergreifend: |
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| Bildenden Kunst |
2 |
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| Sport |
2 |
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3. Arbeitsgemeinschaften
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| U.a. Übungen in Datenverarbeitung |
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| Philosophie |
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Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer
an einer Hochschule.
Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt an allen wissenschaftlichen Hochschulen zum Studium der Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen sowie in Baden-Württemberg zum
Studium
- in den Fächern Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik,
Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften, Soziologie, Politologie, Pädagogik
einschließlich Sozialpädagogik, Psychologie, Sport/Sportwissenschaft sowie
Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaften,
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
- für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, beruflichen
Schulen, Sonderschulen.
- für das Lehramt an Gymnasien in den in Nummer 1 genannten Fächern
(soweit diese für die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an
Gymnasien zugelassen sind) sowie in Bildender Kunst, Musik und Sport,.
- in allen Fächern an Kunsthochschulen.
Auskünfte über Studienberechtigungen in den übrigen Ländern erteilen die
Staatlichen Bildungsberatungsstellen.
Die Anmeldungen für die Wirtschaftsoberschule (Vollzeit) können nur auf den
üblichen Wegen (Anfrage persönlich, per Telefon oder Fax) über das
Sekretariat vorgenommen werden.
In den Ferien empfiehlt sich die Anmeldung per Fax.
Anmeldetermin bis Ende Februar, in Ausnahmefällen auch noch später.
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