Wirtschaftsoberschule

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Wirtschaftsoberschule –
Oberstufe der Berufsoberschule


  1. Allgemeines
  2. Aufnahmevoraussetzungen - Aufnahmeverfahren
  3. Stundentafel
  4. Abschluss - Studienberechtigung
  5. Anmeldung

 

Allgemeines

Die Wirtschaftsoberschule vermittelt als Einrichtung des Zweiten Bildungsweges eine vertiefte und erweiterte allgemeine und fachtheoretische Bildung. Bildungswillige und begabte junge Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss, die höhere Berufsziele anstreben, werden in wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen eingeführt. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Schüler das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, das zum Studium aller Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Mit Bestehen der Abschlussprüfung mit einer Fremdsprache (Englisch) erhält der Schüler das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, das zum Studium an den Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg in bestimmten Studienfächern berechtigt.

 

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Wirtschaftsoberschule sind:

Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 an der Hauptschule erworbene dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik

  • ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss oder
  • in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen sein muss, dass die Anforderungen der Oberstufe voraussichtlich erfüllt werden können; zu der Aufnahmeprüfung wird auch zugelassen, wer einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch Berufsschulabschluss und Berufsausbildung oder durch Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsabschluss nachweist.
  • s o w i e  das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand und der Abschluss einer nach der Ausbildungsverordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich.
  • Der Schulleiter kann in begründeten Ausnahmefällen, vor allem im Hinblick auf das angestrebte Ausbildungsziel, eine andere als die im vorgenannten Absatz einschlägige Berufsausbildung anerkennen.
  • Bewerber, die bereits anderweitig die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erworben oder eine Prüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach einmaliger Wiederholung nicht bestanden haben, können nicht aufgenommen werden.

 

Aufnahmeverfahren

Bewerbungen um Aufnahme sind an die Schule zu richten. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  • ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit,
  • beglaubigte Abschriften der Zeugnisse,
  • eine Erklärung,
  • ob und gegebenenfalls an welcher Berufsoberschule der Bewerber bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat,
  • ob und gegebenenfalls an welcher Berufsoberschule der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet hat
  • ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis der Bewerber schon an Prüfungen zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife teilgenommen bzw. die Oberstufe einer Berufsoberschule besucht hat.

Alle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.  

 

Stundentafel

Fächer

1. Schuljahr

2. Schuljahr

1. Pflichtfächer

Religionslehre 1 1
Deutsch 4 4
Englisch 5 5
Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2
Wirtschaft 6 6
Datenverarbeitung 2 2
Mathematik 6 6
Physik 2 2
Chemie 2 -
Projektarbeit 1 1

2. Wahlfächer

Französisch 4 4
Spanisch 4 4
Wirtschaftsgeographie 2 2
Chemie - 2
klassenübergreifend:
Bildenden Kunst 2
Sport 2

3. Arbeitsgemeinschaften

U.a. Übungen in Datenverarbeitung
Philosophie

 

Abschluss - Studienberechtigung

Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an einer Hochschule.

Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt an allen wissenschaftlichen Hochschulen zum Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen sowie in Baden-Württemberg zum Studium

  1. in den Fächern Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik, Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften, Soziologie, Politologie, Pädagogik einschließlich Sozialpädagogik, Psychologie, Sport/Sportwissenschaft sowie Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaften, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
  2. für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, beruflichen Schulen, Sonderschulen.
  3. für das Lehramt an Gymnasien in den in Nummer 1 genannten Fächern (soweit diese für die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien zugelassen sind) sowie in Bildender Kunst, Musik und Sport,.
  4. in allen Fächern an Kunsthochschulen.

Auskünfte über Studienberechtigungen in den übrigen Ländern erteilen die Staatlichen Bildungsberatungsstellen. 

 

Anmeldung

Die Anmeldungen für die Wirtschaftsoberschule (Vollzeit) können nur auf den üblichen Wegen (Anfrage persönlich, per Telefon oder Fax) über das Sekretariat vorgenommen werden.

In den Ferien empfiehlt sich die Anmeldung per Fax.

Anmeldetermin bis Ende Februar, in Ausnahmefällen auch noch später.

 

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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an EGS-Mannheim@t-online.de.