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- Ausbildungsziel
- Aufnahmevoraussetzung
- Ausbildungsvertrag
- Unterrichtsorganisation
- Unterrichtsfächer - Stundentafel
- Abschlussprüfung
- Möglichkeiten der
Weiterbildung
Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung vor allem
fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu
vertiefen und zu erweitern. Die Ziele und Inhalte der berufsbezogenen
Unterrichtsfächer orientieren sich dabei an den beruflichen Qualifikationen,
die gemäß Ausbildungsverordnung zu vermitteln sind.
- Die Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist ein für den
Beruf "zahnmedizinische Fachangestellte" abgeschlossener
Ausbildungsvertrag.
- Die Schulpflicht ist an der Berufsschule zu absolvieren, in deren
Schulbezirk der Ausbildungsort liegt.
- Die Anmeldung erfolgt durch die Ausbildungspraxis.
- Vertragspartner sind der Ausbilder und die Auszubildende (bei Minderjährigen
ist die Zustimmung der Eltern erforderlich).
- Die Ausbildungsdauer umfasst 3 Jahre.
- Die Vertragsdauer kann bei entsprechender Vorbildung (z.B. Abitur) evtl.
verkürzt werden. Auskünfte erteilt die Zahnärztekammer.
- Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung
gestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die Kammer.
Die Berufsschule ist eine berufsbegleitende Pflichtschule. Die Ausbildung
wird im "Dualen System" durchgeführt, d.h. die Schülerin wird ca.
3,5 Tage in der Praxis und 1,5 Tage in der Schule ausgebildet.
Ausbildungsberuf: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
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Stundentafel:
-
Religionslehre
1 h
-
Deutsch
1 h
-
Gemeinschaftskunde
1 h
-
Wirtschaftskompetenz
1 h
-
"Lernfeldunterricht"
7 h
-
Wahlpflichtbereich
2 h
Summe:
13 h
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- Auf Grund besonderer Vereinbarungen werden in Baden-Württemberg die
Abschlussprüfung der Berufsschule und der schriftliche Teil der
Kammer-Abschlussprüfung gemeinsam durchgeführt. Damit wird auch in der Prüfung
die gemeinsame Verantwortung der Partner im dualen System wahrgenommen,
zudem eine Doppelprüfung für die Schülerinnen vermieden.
- Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird bescheinigt durch das
Abschlusszeugnis der Berufsschule und den Kammerbrief.
- Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 aus
Hauptschulabschlusszeugnis, Berufsschulabschlusszeugnis und Kammerbrief kann
den Hauptschulabsolventen ein dem Realschulabschluss gleichwertiger
Bildungsstand zuerkannt werden (9+3-Regelung).
- Zahnmedizinische Prophylaxehelferin (ZMP)
- Zahnmedizinische Fachhelferin (ZMF)
- Dentalhygienikerin (DH)
- Zahnmedizinische Verwaltungshelferin (ZMV)
Genauere Informationen erteilt die Kammer.
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