Besuch bei der Polizei
 
 

Am 13. Mai 2004 besuchten wir, die Klasse 8d des Ludwig-Frank-Gymnasiums, das Polizeirevier Neckarstadt. Zwei nette Polizisten, Herr Dickau und Herr Bolleyer, führten uns in einen großen Raum, in dem sich Tische und Stühle befanden.

Einer der beiden Polizisten hat uns einige Informationen über die Neckarstadt gegeben, zum Beispiel dass es in der Neckarstadt ca. 58.000 Einwohner, 23 Schulen, 32 Kindergärten und zwei Jugendhäuser gibt. Allerdings ist das LFG das einzige Gymnasium in der Neckarstadt. Er erklärte uns, dass alle Polizisten Straftaten verfolgen müssen, sonst droht ihnen selbst eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, d.h. dass die Polizisten keiner Schweigepflicht unterliegen. Er fragte uns, welches Gebäude sich in der Herzogenriedstraße 111 befände. Da es keiner wusste, verriet er uns die Antwort: Das Landesgefängnis! In dem Gefängnis sind 800 - 900 männliche Straftäter inhaftiert. Nun informierte uns der andere Polizist über die Straßenkriminalität in den einzelnen Stadtgebieten. Überrascht waren wir alle über diese Zahlen, denn in der Oststadt, das Villenviertel von Mannheim, gibt es die meisten Straftaten. In der Neckarstadt gab es im ersten Halbjahr 2003 836 Straftaten, das sind 78 Straftaten mehr als im vergangenen 1.Halbjahr 2002. Außerdem informierte uns der Polizist über die Jugendkriminalität im Jahre 2001. Die weit verbreiteste Straftat in Mannheim ist der Diebstahl. So stahlen Jugendliche, die zwischen 7 - 21 waren, insgesamt 1371-mal. Außergewöhnlich war nur, dass drei Kinder zwischen 7 und 14 Jahren mit Cannabis in Kontakt kamen. Es werden von Seiten der Polizei viele Maßnahmen durchgeführt, um die Jugendkriminalität zu reduzieren, z.B. finden Besuche zum Thema Gewaltprävention in Schulen statt. Auch werden mit jungen Menschen im Seilgarten Übungen gemacht, die die Aggressionsbereitschaft senken und das Selbstbewusstsein erhöhen sollen. Interessant ist bei näherem Betrachten der Zahlen, dass eigentlich 80% der Straftaten von nur ca.20% der Jugendlichen durchgeführt werden.
 

Als Jugendlicher gilt übrigens nach dem Gesetz ein Mensch zwischen 14 und 18 Jahren. Hier greift auch das Jugendstrafgesetz. Als Heranwachsender gilt jemand zwischen 18 und 21 Jahren. Auch hier findet das Jugendstrafrecht Anwendung.

Danach zeigten uns die Polizisten das gesamte Revier, und als sie uns die Zellen zeigten, waren wir alle sehr geschockt, denn diese entsprachen nicht unbedingt dem Bild, das wir vom Fernsehen her kannten. Beim Abschied bedankten wir uns mit einer Flasche Wein bei den beiden Polizisten. Es war für uns ein sehr informativer Besuch.