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A
N M E L D U N G |
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Anmeldung für das Schuljahr
2010/2011 (letzte
Änderung: 10.05.10)
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Kaufmännische Berufsschule:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch das
Ausbildungsunternehmen nach Zustimmung der IHK zum Ausbildungsvertrag. Die
Anmeldung sollte bis Ende Juli erfolgt sein. Anmeldeformulare können Sie
herunterladen.
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* Berufsfachschule für Wirtschaft
* Kaufmännisches Berufskolleg I und II
* Zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen
* Zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg
Wirtschaftsinformatik.
Anmeldung mit
Anmeldeformular (Download für alle Schularten)
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Informationsveranstaltungen über die
Berufskollegs
für Schüler und Eltern:
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MI.,
20.01.2010, 18.00 Uhr, Aula
(Raum 307)
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SA.,
23.01.2010, 10.00 Uhr, Aula
(Raum 307)
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Persönliche Abgabe der Aufnahmeanträge:
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01.02. bis 11.02.2010 und
22.02. bis 25.02.2010 |
Das Sekretariat ist für die Abgabe geöffnet:
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Montag - Donnerstag von 11.00 Uhr bis 12.15 Uhr
und
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
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| Für die Anmeldung benötigen wir einen
Aufnahmeantrag sowie eine Kopie des
Halbjahreszeugnisses
bzw. des qualifizierenden Zeugnisses, falls dieses
bereits vorliegt. Den Aufnahmeantrag erhalten Sie als
"Download"
oder im Sekretariat . |
| Sollte die Zahl der Anträge unsere Aufnahmekapazität
übersteigen, sind wir um einen regionalen Ausgleich mit unseren Nachbarschulen
bemüht. Wir nehmen den Antragsteller/die Antragstellerin in diesem Fall gerne in unsere Warteliste auf; eine
Aufnahmezusage können wir dann allerdings nicht erteilen. Sobald ein
Platz frei wird, kann ein Antragsteller/eine Antragstellerin von der Warteliste nachrücken; in
diesem Fall geht ihm/ihr sofort eine telefonische Mitteilung zu. |
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Die endgültige
Aufnahme erfolgt am Montag, den 26.07.2010 zu folgenden Zeiten:
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Berufskollegs
I (Verzahnung mit dualen Ausbildungsberufen)
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9.30 Uhr |
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Berufskolleg
Wirtschaftsinformatik u. Berufskolleg Fremdsprachen
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9.00 Uhr |
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Berufskollegs
II (Verzahnung)
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Nach
besonderer Vereinbarung |
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Berufsfachschule
– Wirtschaftsschule
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10.30 Uhr |
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| Sollte ein Antragsteller/eine Antragstellerin zu diesem Termin verhindert sein,
kann ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erklären, dass unsere
Aufnahmezusage angenommen wird. Ansonsten gilt der Aufnahmeantrag als zurückgezogen.
Der Platz wird dann an einen Antragsteller/eine Antragstellerin von der Warteliste vergeben.
Die
Erfüllung der Aufnahmekriterien ist zu Schuljahresbeginn durch
Vorlage des qualifizierenden Zeugnisses nachzuweisen. |
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