A N M E L D U N G

 

Anmeldung für das Schuljahr 2010/2011      (letzte Änderung: 10.05.10)

* Kaufmännische Berufsschule:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch das Ausbildungsunternehmen nach Zustimmung der IHK zum Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung sollte bis Ende Juli erfolgt sein.  Anmeldeformulare können Sie herunterladen.



* Berufsfachschule für Wirtschaft
* Kaufmännisches Berufskolleg I und II
* Zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen
* Zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg Wirtschaftsinformatik.

Anmeldung mit Anmeldeformular (Download für alle Schularten)

 

Informationsveranstaltungen über die Berufskollegs für Schüler und Eltern:

MI., 20.01.2010, 18.00 Uhr, Aula (Raum 307)

SA., 23.01.2010, 10.00 Uhr, Aula (Raum 307)

  Persönliche Abgabe der Aufnahmeanträge:

01.02. bis 11.02.2010 und

22.02. bis 25.02.2010

 

  
Das Sekretariat ist für die Abgabe geöffnet:

Montag - Donnerstag von 11.00 Uhr bis 12.15 Uhr
und
13.30 Uhr - 15.00 Uhr


Für die Anmeldung benötigen wir einen Aufnahmeantrag sowie eine Kopie des Halbjahreszeugnisses bzw. des qualifizierenden Zeugnisses, falls dieses bereits vorliegt. Den Aufnahmeantrag erhalten Sie als "Download" oder im Sekretariat .
Sollte die Zahl der Anträge unsere Aufnahmekapazität übersteigen, sind wir um einen regionalen Ausgleich mit unseren Nachbarschulen bemüht. Wir nehmen den Antragsteller/die Antragstellerin in diesem Fall gerne in unsere Warteliste auf; eine Aufnahmezusage können wir dann allerdings nicht erteilen. Sobald ein Platz frei wird, kann ein Antragsteller/eine Antragstellerin von der Warteliste nachrücken; in diesem Fall geht ihm/ihr sofort eine telefonische Mitteilung zu.

 

Die endgültige Aufnahme erfolgt am Montag, den 26.07.2010 zu folgenden Zeiten:

Berufskollegs I (Verzahnung mit dualen Ausbildungsberufen)

9.30 Uhr


Berufskolleg Wirtschaftsinformatik u. Berufskolleg Fremdsprachen

9.00 Uhr


Berufskollegs II (Verzahnung)

Nach besonderer Vereinbarung


Berufsfachschule – Wirtschaftsschule

10.30 Uhr

Sollte ein Antragsteller/eine Antragstellerin zu diesem Termin verhindert sein, kann ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erklären, dass unsere Aufnahmezusage angenommen wird. Ansonsten gilt der Aufnahmeantrag als zurückgezogen. Der Platz wird dann an einen Antragsteller/eine Antragstellerin von der Warteliste vergeben.

Die Erfüllung der Aufnahmekriterien ist  zu Schuljahresbeginn durch Vorlage des qualifizierenden Zeugnisses nachzuweisen.