A N M E L D U N G

 

Anmeldung für das Schuljahr 2012/2013      (letzte Änderung: 02.01.12)

* Kaufmännische Berufsschule:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch das Ausbildungsunternehmen nach Zustimmung der IHK zum Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung sollte bis Ende Juli erfolgt sein.  Anmeldeformulare können Sie
hier herunterladen.


* Kaufmännische Vollzeitschule


* Berufsfachschule für Wirtschaft
* Kaufmännisches Berufskolleg I und II
* Zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen
* Zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg Wirtschaftsinformatik.

 

Anmeldeformular für die Vollzeitschule

 

  Persönliche Abgabe der Aufnahmeanträge:

06.02. bis 16.02.2012

&

27.02. bis 29.02.2012

 

  
Das Sekretariat ist für die Abgabe geöffnet:

Montag - Donnerstag von 

11.00 Uhr bis 12.15 Uhr

und 

13.30 Uhr - 15.00 Uhr


Für die Anmeldung benötigen wir einen Aufnahmeantrag sowie eine Kopie des Halbjahreszeugnisses bzw. des qualifizierenden Zeugnisses, falls dieses bereits vorliegt. Den Aufnahmeantrag erhalten Sie als "Download" oder im Sekretariat .
Sollte die Zahl der Anträge unsere Aufnahmekapazität übersteigen, sind wir um einen regionalen Ausgleich mit unseren Nachbarschulen bemüht. Wir nehmen den Antragsteller/die Antragstellerin in diesem Fall gerne in unsere Warteliste auf; eine Aufnahmezusage können wir dann allerdings nicht erteilen. Sobald ein Platz frei wird, kann ein Antragsteller/eine Antragstellerin von der Warteliste nachrücken; in diesem Fall geht ihm/ihr sofort eine telefonische Mitteilung zu.

 

Die endgültige Aufnahme erfolgt am Montag, den 23.07.2012 zu folgenden Zeiten:

Berufskollegs I (Verzahnung mit dualen Ausbildungsberufen)

9.00 Uhr


Berufskolleg Wirtschaftsinformatik u. Berufskolleg Fremdsprachen

10.00 Uhr


Berufskollegs II (Verzahnung)

Nach besonderer Vereinbarung


Berufsfachschule – Wirtschaftsschule

11.00 Uhr

Sollte ein Antragsteller/eine Antragstellerin zu diesem Termin verhindert sein, kann ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erklären, dass unsere Aufnahmezusage angenommen wird. Ansonsten gilt der Aufnahmeantrag als zurückgezogen. Der Platz wird dann an einen Antragsteller/eine Antragstellerin von der Warteliste vergeben.

Die Erfüllung der Aufnahmekriterien ist  zu Schuljahresbeginn durch Vorlage des qualifizierenden Zeugnisses nachzuweisen.